Wähler, die wegen einer körperlichen Behinderung oder aus sonstigen Gründen nicht lesen oder den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen können, dürfen übrigens eine Hilfsperson mit in die Wahlkabine nehmen.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 17.09.2004)
Auch der Einschaltung einer Hilfsperson bedürfte es nicht mehr, da der Computerausdruck nicht mehr die Person des Erstellers erkennen läßt und das Schriftbild personenneutral ist.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)