In der Bundesverfassung des Landes ist bereits das so genannte Dreisäulenkonzept verankert: Danach beruht die Alters-, Hinterbliebenen- und Pflegefallvorsorge auf einem staatlichen, einem beruflichen und einem privaten Absicherungskonzept.
( Quelle: Handelsblatt vom 24.08.2005)