Bei einem normalen Riester-Vertrag ohne Hinterbliebenen-Schutz gilt: Nur der Ehepartner des Verstorbenen kann das angesammelte Vermögen auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen, ohne die Steuervorteile oder Zulagen zurückzahlen zu müssen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.01.2002)