Hinterbliebenenversorgung

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  1. Hinterbliebenenversorgung: Die Witwenrenten sollen künftig bei 55 (bisher: 60) Prozent der Rente des Verstorbenen liegen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Die CDU wird das Rentenreformkonzept im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung sowie die Neuordnung der familienpolitischen Leistungen der Rentenversicherung weiterentwickeln (Ziff. 21). ( Quelle: OTS-Newsticker)
  3. Die Regierungskoalition möchte auch den Versorgungsausgleich einführen und die Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung einbeziehen. ( Quelle: Spiegel Online vom 30.10.2004)
  4. Außerdem will das Bundesozialministerium die Hinterbliebenenversorgung von Kinderlosen so umschichten, dass Familien bei der Rente besser gefördert werden. ( Quelle: Tagesschau Online vom 25.12.2003)
  5. Auch werden eingetragene Lebenspartnerschaften im Unterhaltsrecht und der Hinterbliebenenversorgung der Ehe angeglichen. ( Quelle: Tagesschau Online vom 27.11.2004)
  6. Damit werden Schwule und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften vom 1. Januar an unter anderem bei der Adoption von Stiefkindern, beim Unterhalt sowie bei der Hinterbliebenenversorgung besser gestellt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 27.11.2004)
  7. Einsparpotenzial gibt es zudem bei der Hinterbliebenenversorgung, die ein Fünftel der gesamten Rentenausgaben umfasst. ( Quelle: Die Welt Online vom 11.05.2004)
  8. Die Hinterbliebenenversorgung müsse neu geregelt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  9. Zudem sollten Leibrentenversicherungen zumindest um eine Hinterbliebenenversorgung ergänzt werden können. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.02.2004)
  10. Wer also mit Vollendung des 62. Lebensjahres in den Ruhestand gehen will, muß einen Abschlag von 10,8 Prozent in Kauf nehmen - auf Dauer und mit Auswirkung auf die Hinterbliebenenversorgung! ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
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