Die jetzt von Politikern hoch gelobte Altersvorsorge in der Schweiz beruht auf dem Drei-Säulenprinzip: Eine Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die berufliche Vorsorge und eine private, steuerlich begünstigte Vorsorge.
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 26.11.2002)
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bildet das Kernstück der schweizerischen Alterssicherung.
( Quelle: ZDF Heute vom 14.12.2002)
Die so genannte Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bildet seit 1948 das Kernstück der schweizerischen Alterssicherung - neben der Betriebsrente.
( Quelle: ZDF Heute vom 21.06.2003)