Das BayObLG (Nr. 15) befaßt sich mit der Untersagung von Live-Musik in Gaststättenräumen einer Wohnanlage. Ferner diskutiert das BayObLG (Nr. 16) die Folgen jahrelangen Hinwegsetzens über die Gemeinschaftsordnung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)