Hinzuverdienst

  1. Mit besagtem Hinzuverdienst erhält er also genau 22,50 Mark zuviel, die ihm abgezogen werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Für den Hinzuverdienst gibt es derzeit eine Stufenregelung. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.04.2005)
  3. Vorstellbar sei zum Beispiel, den Hinzuverdienst nicht mehr so stark auf die Sozialhilfe anzurechnen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.05.2001)
  4. Die wichtigste Neuerung betrifft den Hinzuverdienst bei Beziehern von Arbeitslosengeld (ALG) II. Sie dürfen künftig mehr vom Verdienst behalten, und das derzeit höchst komplizierte Anrechnungsverfahren wird vereinfacht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.10.2005)
  5. Ein weiteres Beispiel: der Lohn einer Teilzeitkraft ist nicht auf 12 Monate beschränkt, denn zweimal pro Jahr ist ein unbeschränkter Hinzuverdienst möglich, ohne daß die Sozialversicherungspflicht eintritt. ( Quelle: OTS-Newsticker)