Hinzuverdienstregeln

  1. Grund sind die neuen Hinzuverdienstregeln beim Arbeitslosengeld II. Bislang konnten Arbeitslosenhilfebezieher 165 Euro hinzuverdienen, ohne dass dies auf ihre Arbeitslosenhilfe angerechnet wurde. ( Quelle: Die Welt Online vom 17.07.2004)