Hochhausgrenze

  1. Zum Anlagenring und zur Hochstraße soll der Hotelkomplex dagegen höher ausfallen - bis auf eine Höhe von acht Geschossen, also knapp über der Hochhausgrenze, die im Baugesetzbuch definiert ist. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.04.2004)