Hochschulbauförderungsgesetz

  1. Nach dem Hochschulbauförderungsgesetz stehe dafür auch das Geld zur Verfügung, sagte Liebich. ( Quelle: Tagesspiegel vom 29.10.2003)
  2. Das Geld saß locker, das Hochschulbauförderungsgesetz begünstigte den Erwerb. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 02.08.2003)
  3. Das hat der Wissenschaftsrat besonders am Hochschulbauförderungsgesetz festgemacht, also an Investitionen für die Infrastruktur der Hochschulen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 06.02.2003)
  4. Bund und Länder hatten sich bei der Festlegung des 29. Rahmenplanes nach dem Hochschulbauförderungsgesetz auf die Gelder geeinigt. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  5. So seien im Kommunalbereich die Verfahrenswege durch die verschiedenen Ämter immer noch zu langwierig, auch schließe das Hochschulbauförderungsgesetz praktisch Leasing aus. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)