Brandenburgs Wassergesetz umschreibt zwar den Meldedienst in Hochwassersituationen, legt ihn aber gesetzlich nicht fest.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Esslingens Landrat Dr. Hans Peter Braun hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß den in den vergangenen Jahren vermehrt aufgetretenen Hochwassersituationen "nur mit überregionalen Anstrengungen begegnet werden kann".
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)