Neben der Verurteilung vor dem Amts gericht werden für den Wehrdienstleistenden noch weitere Konsequenzen folgen: Der 22-jährige Geschädigte und dessen Anwalt Dieter Hofbeck denken darüber nach, eine Schadensersatzforderung anzustreben.
( Quelle: Donaukurier vom 23.09.2005)