Aus diesem Grund habe man schon damals verschiedentlich nach Möglichkeiten gesucht, die Anwendung von Holzschutzmitteln im Wohninnenbereich gesetzlich zu verbieten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
In den voraussichtlich letzten beiden Gutachten wiesen Sachverständige jetzt erneut darauf hin, daß es für die Anwendung von Holzschutzmitteln in Innenräumen aus heutiger Sicht keinen vernünftigen Grund mehr gebe.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)