Nach einer Geschäftsordnungsdebatte setzten die Koalitionsparteien CDU/CSU und FDP mit 336 gegen 314 ihre Forderung durch, daß die 16 dem Bundestag angehörenden Mitglieder des Vermittlungsausschusses nach dem d'Hondtschen Zählverfahren ermittelt werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen ist nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster die Verteilung der Listenplätze nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren verfassungsrechtlich unbedenklich.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)