Mit dem neuen Gesetzentwurf können zukünftig Anträge von RichterInnen auf die Gestattung von Nebentätigkeiten, die exakt festgelegte Arbeitszeiten oder eine bestimmte Honorarhöhe überschreiten, vom Dienstherren (Justizminister) abgelehnt werden.
( Quelle: TAZ 1997)