Insgesamt soll sich der Schuldenberg der offenen Honorarkosten beim aufgelösten BfV auf gut 35 000 Mark belaufen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Mit den Zuschlägen werden nicht nur Mehrkosten durch erhöhten Personal- und Sachaufwand abgegolten, sondern auch anteilig Honorarkosten des Arztes.
( Quelle: Der niedergelassene Chirurg 1997)