Und dann, etwas konkreter: "Public-Relations-Fachleute dürfen die Vergütung für ihre Dienstleistungen nur in Form eines Honorars oder Gehaltes annehmen."
( Quelle: Die Zeit (31/2002))
Freilich nicht entgangenen Honorars wegen, das gab es ohnehin nicht.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)