Dabei handelt es sich um eine Zermürbungstaktik besonders gegenüber den Praxen, die dem im Sommer 1994 erfolgten Aufruf zu 'Behandlungsverschiebungen' nicht folgten und - trotz unsicherer Honorarsituation - ihrer Sorgfaltspflicht treu blieben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)