Die erwähnte Honorarvereinbarung verpflichte ihn zur umfassenden Wahrnehmung der Interessen seiner Auftraggeber bei sämtlichen Prozessen durch voraussichtlich alle Instanzen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Eine Honorarvereinbarung darf nicht unter den gesetzlichen Gebühren liegen - von Ausnahmefällen, wie im vorliegenden Fall nicht ersichtlich, abgesehen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Wer gewerblich Rechtsrat sucht, muss die normalen Gebühren zahlen oder eine individuelle Honorarvereinbarung treffen.
( Quelle: Die Welt Online vom 28.06.2004)