Honorarvereinbarung

  1. Die erwähnte Honorarvereinbarung verpflichte ihn zur umfassenden Wahrnehmung der Interessen seiner Auftraggeber bei sämtlichen Prozessen durch voraussichtlich alle Instanzen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Eine Honorarvereinbarung darf nicht unter den gesetzlichen Gebühren liegen - von Ausnahmefällen, wie im vorliegenden Fall nicht ersichtlich, abgesehen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Wer gewerblich Rechtsrat sucht, muss die normalen Gebühren zahlen oder eine individuelle Honorarvereinbarung treffen. ( Quelle: Die Welt Online vom 28.06.2004)