Er gleicht einer Hornisse ohne Hinterleib, einem Serviettenkloß auf Rädern.
( Quelle: Junge Freiheit 1999)
Grob fahrlässig könne im gesetzlichen Sinne auch sein, wegen einer Hornisse im Wagen um sich zu schlagen oder sich nach kreischenden Kindern umzudrehen.
( Quelle: Spiegel Online vom 05.05.2005)