Hornisse

  1. Er gleicht einer Hornisse ohne Hinterleib, einem Serviettenkloß auf Rädern. ( Quelle: Junge Freiheit 1999)
  2. Grob fahrlässig könne im gesetzlichen Sinne auch sein, wegen einer Hornisse im Wagen um sich zu schlagen oder sich nach kreischenden Kindern umzudrehen. ( Quelle: Spiegel Online vom 05.05.2005)