Nach dem Urteil im Passauer Horrorvideo-Prozeß diskutieren Medienexperten, inwieweit der Konsum derartiger Filme strafmildernd wirken kann.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Im Passauer Horrorvideo-Prozeß hat die Anklage gestern eine sechsmonatige Bewährungsstrafe für einen 35jährigen Mann gefordert, der seinen damals 13jährigen Neffen mit Horrorvideos versorgt hatte.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)