Denn Schlaglichter wie Pflege im Minutentakt, weniger ambulante Hilfsangebote, genetische Auslese zeigen, "daß das Lebensrecht insbesondere behinderter Menschen zunehmend in Frage gestellt wird", kritisiert Organisator Horst Frehe.
( Quelle: TAZ 1996)
Ein wichtiger Schritt dazu sei die Aufnahme eines Verbots der Diskriminierung von Behinderter in Artikel 3 der gesamtdeutschen Verfassung, sagte Horst Frehe, Jurist und Vorsitzender des Europäischen Netzwerkes zum selbstbestimmten Leben Behinderter.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)