Aus dem Urlaub zurück, verlangte der verärgerte Hotelgast 50 Prozent Reisepreisminderung von seinem Veranstalter.
( Quelle: Spiegel Online vom 21.08.2003)
Der Hotelgast ist allerdings noch nicht identifiziert.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.08.2005)