Die Antwort gibt Rechtsanwalt Harald Hotze: Grundsätzlich ist bei dieser Frage zwischen Körperbehinderung und Schwerbehinderteneigenschaft zu unterscheiden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.05.2005)
Da ist die adlige Ludmilla, die die beiden bei sich versteckt, während sie im Salon SS-Größen bewirtet und der Kommunist Hotze, der "für etwas zum Beißen sorgt".
( Quelle: DIE WELT 2000)
Analyst Hotze hält diesen Schritt für sinnvoll, aber möglicherweise verspätet.
( Quelle: DIE WELT 2000)