Hundekampfplatzes

  1. Eine Freiheitsstrafe von mehreren Monaten, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt ist, droht dem Besitzer eines Hundekampfplatzes aus Heidelberg und einer Frau aus Mannheim, die sich mit ihrem Tier an einem Kampf dort beteiligt haben soll. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)