Die Verordnung schreibt unter anderem einen Leinenzwang für 14 Hunderassen fest, die als gefährlich einzustuft werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Rund 60 der 240 in Schweden registrierten Hunderassen sind nach Ansicht der Landwirtschaftsbehörde so degeneriert, daß sie unter das Zuchtverbot fallen sollten.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Praktisch heißt dies für die Länder folgendes: Sie könnten nun gesetzlich festlegen, dass es für ein Verbot des Haltens und Züchtens bestimmter Hunderassen schon ausreicht, wenn konkrete Anhaltspunkte für deren besondere Gefährlichkeit bestehen.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 05.07.2002)
"Dies würde auch bedeuten, dass man sich auf eine Liste der gefährlichen Hunderassen verständigen muss."
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)