Hundeverordnungen, Zuchtund Einfuhrverbote von Kampfhunden, verstärkte städtische Ordnungsdienste zur Überwachung von Leinen- und Maulkorbzwang - all dies konnte Sophia nicht helfen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 01.04.2005)
Für gefährliche Hunde gelten in den meisten Bundesländern Hundeverordnungen, nach denen das Halten bestimmter Rassen in Mehrfamilienhäusern nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt ist.
( Quelle: Die Welt vom 02.07.2005)