Mehrere Schläge mit dem Vorschlaghammer gegen die Schaufensterscheibe eines Juweliergeschäfts in der Hutfilterstraße genügten, und schon konnten die beiden Männer Uhren im Wert von ca 250.000 Mark abgreifen.
( Quelle: TAZ 1993)
Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung soll neben Söge-, Obern- und Hutfilterstraße zum Teil auch die einmündenden Straßen umfassen, um eine Verlagerung von Werbung zu vermeiden.
( Quelle: Die Welt 2001)