Zudem finden die Angaben der Kinder in den ärztlichen Bescheinigungen über leicht vergrößerte Scheideneingänge, fehlenden Hymen und einen im Urin J's vorgefundenen abgestorbenen Samenfaden durchaus objektive Bestätigung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Eine schöne Tochter muss man verstecken, sonst bringt man sie nicht mit unbeschädigtem Hymen unter die Haube.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.07.2005)