Hypothekengläubigers

  1. Damit ist der Umfang des Anspruchs des Hypothekengläubigers u. a. durch die nach den Vertragsbedingungen objektiv zu leistende Entschädigung nebst Zinsen begrenzt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Angeordnet wird die Zwangsversteigerung meistens auf Antrag eines im Grundbuch abgesicherten Grundschuld- und Hypothekengläubigers. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)