I.

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  1. Nachdem der Zug nach einer Stunde vorübergezogen war und das Prinzenpaar, Ihre Lieblichkeit Birgitta I. und seine Tollität Thomas I., dem Volk zugewinkt hatten, löste sich die Ansammlung aber sehr schnell auf. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.02.2001)
  2. Nachdem der Zug nach einer Stunde vorübergezogen war und das Prinzenpaar, Ihre Lieblichkeit Birgitta I. und seine Tollität Thomas I., dem Volk zugewinkt hatten, löste sich die Ansammlung aber sehr schnell auf. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.02.2001)
  3. Deniz I. hatte sich laut Justizbehörde mit einem Gürtel in seiner Einzelzelle in der Anstalt am Holstenglacis (Neustadt) erhängt und wurde von einem Vollzugsbediensteten am Mittwochabend leblos aufgefunden. ( Quelle: Abendblatt vom 09.10.2004)
  4. Die "Weiße Stadt am Meer", zu deren Bau Herzog Friedrich Franz I. im Juli 1793 höchstselbst die Weisung gab, soll in ihrem alten Glanz erstrahlen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  5. Erst 1558 begann in Bayern die systematische Pferdezucht: Herzog Albert I. ließ wertvolle Hengste auf Klosterhöfen unterstellen, um dort die Stuten der Bauern decken zu lassen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  6. Als die puritanischen Revolutionäre im England des 17. Jahrhunderts König Charles I. anklagten, schufen sie neues Recht. ( Quelle: Die Welt 2001)
  7. Hochgeschätzte Top-Winzer wie Philipp Wittmann und Klaus-Peter Keller gehören dazu, und in ihrem Fahrwasser hat der junge Johannes Geil-Bierschenk das Weingut Johannes Geil I. Erben neu ausgerichtet. ( Quelle: Tagesspiegel vom 09.07.2005)
  8. Dafür war der weise Trick der Äthiopier zu großartig: Benedikt I. ließ aus Angst vor Rache- und Raubzügen 29999Kopien der Bundeslade herstellen und versteckte jede einzelne in den Hinterzimmern der 30000Kirchen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.11.2002)
  9. Im Februar 1874 wurde im Reichstag eine entsprechende Gesetzesvorlage eingebracht, am 8. April 1874 setzte Kaiser Wilhelm I. seine Unterschrift darunter. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  10. Der I. Zivilsenat hatte sich zwar in erster Linie mit der Miturheberschaft (§ 8 UrhG) zu befassen; er trifft aber zwei richtungweisende Aussagen zu den neuen Schutzvoraussetzungen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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