Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (IDKV) begrüßt die Entscheidung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, ab 1. Januar 2002 einen Steuerfreibetrag sowie einen Staffelsteuersatz für gering verdienende Künstler einzuführen.
( Quelle: Die Welt 2001)
Auch die Ergebnisse einer Untersuchung, die die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag des IDKV erstellt hat, berechtigen zu Optimismus.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)