Deshalb wäre es sinnvoll, wenn das IDW bei den "Angaben über durchgeführte Vermögensanlagen" vom Initiator auch die Vorlage von aussagefähigen Zahlen über am Zweitmarkt erzielte Transaktionen und Preise verlangen würde.
( Quelle: Die Welt vom 20.09.2005)
Es sei deshalb sinnvoll, bereits nach Wirtschaftsprüfer-Standards (IDW S4) begutachtete Prospekte ohne Prüfung durch die BAFin zu erlauben.
( Quelle: Die Welt Online vom 22.06.2004)
Die meisten Initiatoren - aber eben nicht alle - lassen ihre Prospekte nach dem Prospektprüfungsstandard für Wirtschaftsprüfer IDW S4 erstellen und geben einen Prospektprüfungsbericht in Auftrag.
( Quelle: Die Welt Online vom 05.05.2004)
Allianz und Münchener Rück begrüßten die Vorschläge des IDW.
( Quelle: Die Welt Online vom 05.10.2002)