IPR

  1. Jedoch hat v. Hoffmann das Anliegen Firschings, eine lebens- und praxisnahe Darstellung des IPR einschließlich des internationalen Zivilverfahrensrechts zu geben, aus guten Gründen weitergeführt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Zudem begünstigte die überlebte Vorstellung vom IPR als Regelung von Souveränitätskonflikten eine streng territoriumsbezogene Sachrechtsanwendung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)