Jedoch hat v. Hoffmann das Anliegen Firschings, eine lebens- und praxisnahe Darstellung des IPR einschließlich des internationalen Zivilverfahrensrechts zu geben, aus guten Gründen weitergeführt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Zudem begünstigte die überlebte Vorstellung vom IPR als Regelung von Souveränitätskonflikten eine streng territoriumsbezogene Sachrechtsanwendung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)