IV-Regelungen

  1. Die ARGE soll ab dem 1. Januar 2005 die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe umsetzen und Ansprechpartner für alle von den neuen Hartz IV-Regelungen betroffenen Menschen im Kreis Kassel sein. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.10.2004)