Immissionsrichtwerten

  1. Wohl werde die bisher besonders ruhige Wohnlage durch den Windpark beeinträchtigt, doch sei das Ruhebedürfnis des Landwirts nur nach den Immissionsrichtwerten für Wohnhäuser im Außenbereich geschützt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.02.2002)