Von Verbot könne keine Rede sein, erklärte Hans Lintzel vom Immissionsschutzamt: "Der Schloßherr muß künftig nur die geltenden Schallschutzbestimmungen einhalten."
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Obwohl der Landkreis, Privatpersonen und das Immissionsschutzamt Schwedt bereits 1997 Strafanzeigen stellten, überzeugten offenbar erst Luftbilder die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)