Schief gelaufen ist außerdem insbesondere bei der Immobilienbesteuerung, dass die Steuer rückwirkend erhoben und damit der Vertrauensschutz des Bürgers ganz erheblich verletzt wurde.
( Quelle: Tagesschau Online vom 10.03.2004)
Zur nötigen Neuordnung der Immobilienbesteuerung bei der Erbschaft- und Vermögenssteuer versprach Waigel erneut, daß die öffentliche Hand daran nicht verdienen dürfe.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)