Immobilienkaufvertrags

  1. Der Generalanwalt erkennt jedoch an, dass sich im Rahmen des Verbraucherschutzes das Widerrufsrecht für Kreditverträge eigentlich auch auf die Gültigkeit des Immobilienkaufvertrags auswirken müsste. ( Quelle: Die Welt Online vom 29.09.2004)