Impfzeugnisse

  1. Die bislang verwendeten Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen dürfen weiter verwendet werden, wenn sie vor In-Kraft-Treten der EU-Regelung ausgestellt wurden, noch gültig sind und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. ( Quelle: Spiegel Online vom 20.05.2004)