Aus diesen vielfältigen und unterschiedlichen Inanspruchnahmen ergeben sich zahlreiche Nutzungskonflikte, zu deren fachlich fundierten Lösungen die Bodenkunde ihre Beiträge leistet.
( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)
Enteignungen auf der Grundlage von § 10 DDR- VerteidigungsG 1961 waren dagegen nach Maßgabe des Gesetzes über die Entschädigung bei Inanspruchnahmen nach dem Aufbaugesetz vom 25. 4. 1960 (GBl I, 257) zu entschädigen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)