Indexklausel

  1. Erste Voraussetzung für eine solche Indexklausel ist, dass der Vermieter für die Dauer von mindestens zehn Jahren auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet oder der Mietvertrag für die Dauer der Lebenszeit eines Vertragspartners abgeschlossen wird. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Enthält der Mietvertrag keine solche Indexklausel, kann der Vermieter die Miete nur im gegenseitigen Einvernehmen anheben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.12.2002)