Individualrechte

  1. Doch schon Artikel 2 nimmt eine Güterabwägung der Individualrechte mit denen der Gesellschaft und Wissenschaft vor. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Das heißt im Falle einer nationalen Minderheit nicht nur Individualrechte, sondern kollektive Rechte. ( Quelle: TAZ 1996)