Individualrechte
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Doch schon Artikel 2 nimmt eine Güterabwägung der Individualrechte mit denen der Gesellschaft und Wissenschaft vor.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
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Das heißt im Falle einer nationalen Minderheit nicht nur Individualrechte, sondern kollektive Rechte.
( Quelle: TAZ 1996)
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