Informationserwerb

  1. Speziell in bezug auf den Informationserwerb aus Online- Datenbanken wird der Annahme eines Kaufvertrages mit dem Argument entgegengetreten, die abgerufenen Informationen seien auch nach dem Abruf aus der Datenbank noch in dieser gespeichert (51). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)