Das Arbeitsgericht Frankfurt urteilte jedoch, zu Werbe- und Informationszwecken hätten Gewerkschafter ein Zutrittsrecht zu den Arbeitsplätzen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.11.2004)
Linde sicherte dem CDU-Vorsitzenden am Mittwoch in einem vom Kabinett eigens abgesegneten Schreiben zu, daß dieser zu Informationszwecken besagte Einrichtungen besuchen darf.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)