Für Deutschland steht bisher nur fest, dass zunächst rund 50 Inhalte-Anbieter mit von der Partie sein werden.
( Quelle: Die Welt 2001)
Und haftet das Amt, wenn sich ein Inhalte-Anbieter über die Aufnahme in die offizielle Liste beschwert oder dadurch wirtschaftlichen Schaden nimmt?
( Quelle: Die Zeit (38/2000))