Nach Aussage von Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) soll weiterhin der Produzent verantwortlich gemacht werden, der strafbare Inhalte ins Netz gibt, und nicht der Netzbetreiber.
( Quelle: )
Die Inhalte werden in der Regel so formuliert, daß die rechtsextremistische Grundeinstellung erkennbar bleibt, jedoch keine Angriffsfläche für eine strafrechtliche Verfolgung geboten wird.
( Quelle: Junge Freiheit 1998)