Injizierung

  1. Es geht hier nicht um sportpolitische Bewertung, nicht um die Bewertung von Olympiasiegen und sportmedizinischen Methoden, sondern allein um die strafrechtliche Bewertung der Injizierung von anabolen Steroiden, wie sie Ihnen vorgeworfen wird." ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)