Inlandsüberweisungen

  1. Überweisungsaufträge zugunsten eines Kontos in Jungholz oder Mittelberg gelten als Inlandsüberweisungen und unterliegen keiner Meldepflicht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Von 2003 an sollen die Institute verpflichtet werden, für Überweisungen innerhalb der Euro-Länder keine höheren Gebühren als für Inlandsüberweisungen zu verlangen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.11.2001)
  3. Seit dem 1. Juli 2003 schreibt eine Verordnung der Europäischen Union vor, daß Überweisungen in EU-Länder nicht mehr teurer sein dürfen als gewöhnliche Inlandsüberweisungen. ( Quelle: Die Welt vom 11.04.2005)