Die Post erhielt dadurch nur die Vergütung für die eingehende Auslandspost, die deutlich unter dem Inlandsporto liegt.
( Quelle: Netzeitung vom 12.10.2002)
Laut Weltpost-Vertrag und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Februar diesen Jahres, darf sich die Deutsche Post im Falle von planmäßigem Remailing zwar vom Kunden die Differenz zum Inlandsporto erstatten lassen.
( Quelle: DIE WELT 2000)